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Finanzen

Wie viel Geld darf ein Student dazuverdienen? Die Grenzen 2026

Auf die Frage, wie viel Geld ein Student dazuverdienen darf, gibt es nicht die eine Zahl. Steuerrecht, BAföG, Familienversicherung und Rentenversicherung betrachten Einkommen unterschiedlich. Wer nur eine Grenze kennt, kann deshalb an anderer Stelle trotzdem eine Meldepflicht oder Beitragsfolge auslösen.

30. September 2026 · Von Gina Bembenneck · Lesezeit etwa 8 Minuten

Einkommensteuer: 12.348 Euro Grundfreibetrag 2026

Der steuerliche Grundfreibetrag beträgt 2026 nach Angaben des Bundesfinanzministeriums 12.348 Euro. Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen, nicht einfach jede Zahlung auf deinem Konto. Betriebsausgaben, weitere Einkünfte und deine persönliche Situation beeinflussen die Berechnung. Auch unterhalb des Grundfreibetrags kann eine Tätigkeit anmelde oder erklärungspflichtig sein.

BAföG: 603 Euro brutto im Monat als Orientierung

Das Deutsche Studierendenwerk nennt für 2026 eine anrechnungsfreie Grenze von maximal 603 Euro brutto im Monat. Bei höherem Einkommen kann die Förderung anteilig sinken. Für selbstständige Einkünfte und den gesamten Bewilligungszeitraum ist eine individuelle Berechnung nötig. Informiere das BAföG Amt über Änderungen, statt erst auf den nächsten Antrag zu warten.

Familienversicherung: bei Selbstständigkeit grundsätzlich 565 Euro

Der GKV Spitzenverband nennt 2026 eine allgemeine Einkommensgrenze von 565 Euro monatlich. Die höhere Grenze von 603 Euro gilt bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung. Selbstständige Nachhilfe ist kein Minijob. Außerdem darf die Selbstständigkeit nicht hauptberuflich sein. Maßgeblich ist das regelmäßige Gesamteinkommen; deine Krankenkasse prüft den Einzelfall.

Rentenversicherung für selbstständige Nachhilfelehrkräfte

Die Deutsche Rentenversicherung ordnet Nachhilfe ausdrücklich als Lehrtätigkeit ein. Selbstständige Lehrkräfte, die 2026 mehr als 603 Euro monatlich verdienen und regelmäßig keine versicherungspflichtige Person beschäftigen, können rentenversicherungspflichtig sein. Wer dazugehört, muss sich grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Beginn melden.

Die praktische Reihenfolge

  1. Schätze Einnahmen und Ausgaben für zwölf Monate.
  2. Informiere das Finanzamt über ELSTER.
  3. Frage deine Krankenkasse schriftlich nach der Familienversicherung.
  4. Melde Änderungen beim BAföG Amt.
  5. Lass eine mögliche Rentenversicherungspflicht prüfen.
Wichtig für 2026: Steuer, BAföG, Krankenversicherung und Rentenversicherung verwenden unterschiedliche Einkommensbegriffe und Grenzen. Der Grundfreibetrag von 12.348 Euro bedeutet nicht, dass Einnahmen bis zu dieser Höhe nirgendwo gemeldet werden müssen. Bei selbstständiger Nachhilfe zählt für die Familienversicherung grundsätzlich die allgemeine Grenze von 565 Euro regelmäßigem monatlichem Gesamteinkommen, nicht automatisch die Minijobgrenze von 603 Euro. Kläre deinen Einzelfall direkt mit Finanzamt, Krankenkasse, BAföG Amt und gegebenenfalls der Deutschen Rentenversicherung.
Häufige Fragen

Was Studierende wissen möchten

Darf ein Student 2026 603 Euro im Monat verdienen?

Beim BAföG und beim Minijob ist 603 Euro eine wichtige Grenze. Für selbstständige Einkünfte in der Familienversicherung gilt grundsätzlich die allgemeine Grenze von 565 Euro.

Sind 12.348 Euro automatisch komplett steuerfrei?

Der Grundfreibetrag bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen. Andere Einkünfte und die persönliche Situation zählen mit; Meldepflichten können trotzdem bestehen.

Zählt Nachhilfe zur selbstständigen Lehrtätigkeit?

Ja, die Deutsche Rentenversicherung nennt Nachhilfe ausdrücklich als Beispiel einer Lehrtätigkeit.

Quellen und Stand

Stand der rechtlichen und finanziellen Angaben: 30. September 2026. Allgemeine Information, keine Steuer oder Rechtsberatung.

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