Einkommensteuer: 12.348 Euro Grundfreibetrag 2026
Der steuerliche Grundfreibetrag beträgt 2026 nach Angaben des Bundesfinanzministeriums 12.348 Euro. Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen, nicht einfach jede Zahlung auf deinem Konto. Betriebsausgaben, weitere Einkünfte und deine persönliche Situation beeinflussen die Berechnung. Auch unterhalb des Grundfreibetrags kann eine Tätigkeit anmelde oder erklärungspflichtig sein.
BAföG: 603 Euro brutto im Monat als Orientierung
Das Deutsche Studierendenwerk nennt für 2026 eine anrechnungsfreie Grenze von maximal 603 Euro brutto im Monat. Bei höherem Einkommen kann die Förderung anteilig sinken. Für selbstständige Einkünfte und den gesamten Bewilligungszeitraum ist eine individuelle Berechnung nötig. Informiere das BAföG Amt über Änderungen, statt erst auf den nächsten Antrag zu warten.
Familienversicherung: bei Selbstständigkeit grundsätzlich 565 Euro
Der GKV Spitzenverband nennt 2026 eine allgemeine Einkommensgrenze von 565 Euro monatlich. Die höhere Grenze von 603 Euro gilt bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung. Selbstständige Nachhilfe ist kein Minijob. Außerdem darf die Selbstständigkeit nicht hauptberuflich sein. Maßgeblich ist das regelmäßige Gesamteinkommen; deine Krankenkasse prüft den Einzelfall.
Rentenversicherung für selbstständige Nachhilfelehrkräfte
Die Deutsche Rentenversicherung ordnet Nachhilfe ausdrücklich als Lehrtätigkeit ein. Selbstständige Lehrkräfte, die 2026 mehr als 603 Euro monatlich verdienen und regelmäßig keine versicherungspflichtige Person beschäftigen, können rentenversicherungspflichtig sein. Wer dazugehört, muss sich grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Beginn melden.
Die praktische Reihenfolge
- Schätze Einnahmen und Ausgaben für zwölf Monate.
- Informiere das Finanzamt über ELSTER.
- Frage deine Krankenkasse schriftlich nach der Familienversicherung.
- Melde Änderungen beim BAföG Amt.
- Lass eine mögliche Rentenversicherungspflicht prüfen.
